Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1986 - 2 B 112.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12451
BVerwG, 23.10.1986 - 2 B 112.86 (https://dejure.org/1986,12451)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1986 - 2 B 112.86 (https://dejure.org/1986,12451)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 2 B 112.86 (https://dejure.org/1986,12451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,12451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutsamkeit der Rechtssache - Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen einen Beamten bei einem auf dem Schadensersatzanspruch eines Dritten gegen den Dienstherrn ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1986 - 2 B 112.86
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1986 - 2 B 112.86
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1986 - 2 B 112.86
    Die Zulassung der Revision wegen einer die Entscheidung nicht tragenden Rechtsfrage kommt nicht in Betracht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 8.81 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1986 - 2 B 112.86
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 8.81
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1986 - 2 B 112.86
    Die Zulassung der Revision wegen einer die Entscheidung nicht tragenden Rechtsfrage kommt nicht in Betracht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 8.81 - ).
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1986 - 2 B 112.86
    Ob die dargelegten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Beamten vorliegen oder das pflichtwidrige Verhalten des Beamten für den Schadensersatzanspruch des Dritten - und damit auch für den den Dienstherrn entstandenen mittelbaren Schaden - unerheblich war, hängt von den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles ab, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen (vgl. u.a. Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - ).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 2 B 119.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Die insoweit vom Berufungsgericht zur Anwendung des Art. 85 Abs. 1 Satz 1 BayBG zugrunde gelegten allgemeinen Rechtsgrundsätze für Fälle der vorliegenden Art führen - wie bereits dargelegt - nicht auf klärungsbedürftige Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. insoweit auch den Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1986 - BVerwG 2 B 112.86 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht